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Europäisches Patentübereinkommen - Ausführungsordnung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Europäisches Patentübereinkommen - Ausführungsordnung

Europäisches Patentübereinkommen - Ausführungsordnung

Bundesrecht Europäisches Patentübereinkommen - Ausführungsordnung

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 5. Dezember 1986 zur Änderung der Regel 37 und der Beschlüsse vom 5. Juni 1987 zur Änderung der Regeln 24 und 36, der Regeln 31 und 51, der Regel 85 Absatz 1 und der Regeln 90 und 102 der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 583/1986) hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

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