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Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

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Kurztitel

Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 170/1987

Inkrafttretensdatum

01.05.1987

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Jänner 1987 betreffend das Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und die Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik

StF: BGBl. Nr. 170/1987

Bundesrecht Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

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Bundesrecht Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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