Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 170/1987
Inkrafttretensdatum
01.05.1987
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Jänner 1987 betreffend das Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und die Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik
StF: BGBl. Nr. 170/1987
/Dokumente/Bundesnormen/NOR12034152/image001.jpg
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.