Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10002752 AT

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 399/1986

Inkrafttretensdatum

30.07.1986

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Juli 1986 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes

StF: BGBl. Nr. 399/1986

Bundesrecht Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung

Nach Mitteilung der Regierung des Königreiches der Niederlande hat dieses den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes (BGBl. Nr. 37/1966) mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 auf Aruba ausgedehnt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →