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Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

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Kurztitel

Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 438/1986

Inkrafttretensdatum

22.08.1986

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Juli 1986 betreffend die Staatsflagge, das Staatswappen und ein amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle der Vereinigten Mexikanischen Staaten

StF: BGBl. Nr. 438/1986

Bundesrecht Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

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Bundesrecht Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die in der Anlage angeführte Staatsflagge, das Staatswappen und ein amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle in drei Ausführungsformen der Vereinigten Mexikanischen Staaten Anwendung findet.

Das Zeichen für Qualitätskontrolle wird für in den Vereinigten Mexikanischen Staaten erzeugte („Hecho en Mexico“) oder abgefüllte Waren („Envasado en Mexico“) sowie für dort hergestellte Naturprodukte („Producido en Mexico“) verwendet.

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Bundesrecht Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

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