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Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation

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Kurztitel

Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 221/1983

Inkrafttretensdatum

09.04.1983

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. März 1983 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen, das Emblem und die Flagge der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation

StF: BGBl. Nr. 221/1983

Bundesrecht Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation

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Bundesrecht Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation in fünf Sprachen sowie deren Emblem und Flagge von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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