Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Internationale Seeschiffahrts-Organisation
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 221/1983
Inkrafttretensdatum
09.04.1983
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. März 1983 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen, das Emblem und die Flagge der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation
StF: BGBl. Nr. 221/1983
/Dokumente/Bundesnormen/NOR12033066/image001.png
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation in fünf Sprachen sowie deren Emblem und Flagge von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.