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Amtliches Gewährzeichen - Kuba

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Kuba

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Kurztitel

Amtliches Gewährzeichen - Kuba

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 140/1982

Inkrafttretensdatum

20.03.1982

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1982 betreffend das kubanische amtliche Gewährzeichen für Industrieerzeugnisse

StF: BGBl. Nr. 140/1982

Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Kuba

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Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Kuba

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in der Anlage angeführte kubanische amtliche Gewährzeichen in zwei Ausführungsformen zur Kennzeichnung der Qualität kubanischer Industrieerzeugnisse Anwendung findet.

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