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Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft

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Kurztitel

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 347/1980

Inkrafttretensdatum

01.08.1980

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juni 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft

StF: BGBl. Nr. 347/1980

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft

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Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Atomgemeinschaft in sieben Sprachen, sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. April 1970, BGBl. Nr. 147, betreffend Zeichen der Europäischen Atomgemeinschaft ihre Wirksamkeit.

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