Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 412/1980
Inkrafttretensdatum
20.09.1980
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. August 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
StF: BGBl. Nr. 412/1980
/Dokumente/Bundesnormen/NOR12031929/image001.jpg
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.