10002437
AT
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Ausführungsordnung
§ 0 Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Ausführungsordnung
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Die Ausführungsordnung ist nach Art. 58 PCT, BGBl. Nr. 348/1979, diesem Vertrag beigefügt. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist sie dadurch kundgemacht worden, daß sie beim Österreichischen Patentamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 348/1979
N2197912375T