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10002435 AT

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – INTERELEKTRO

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – INTERELEKTRO

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – INTERELEKTRO

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Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – INTERELEKTRO

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung (in zehn Sprachen), die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Organisation für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektrotechnischen Industrie „INTERELEKTRO“ von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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