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Amtliche Gewährzeichen - Niederlande

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Amtliche Gewährzeichen - Niederlande

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Kurztitel

Amtliche Gewährzeichen - Niederlande

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 351/1976

Inkrafttretensdatum

14.07.1976

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Juni 1976 betreffend niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und Milchpulver

StF: BGBl. Nr. 351/1976

Bundesrecht Amtliche Gewährzeichen - Niederlande

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und auf zwei niederländische amtliche Gewährzeichen für Milchpulver Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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