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10002314 AT

Haager Prozeßübereinkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Haager Prozeßübereinkommen

Haager Prozeßübereinkommen

Bundesrecht Haager Prozeßübereinkommen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Deutsche Demokratische Republik erklärt, das Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (RGBl. Nr. 60/1909, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1956) mit Wirkung vom 8. April 1965 wieder anzuwenden.

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