Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10002250 AT

Kennzeichen - Algerisches Institut für Weinbau und Wein

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Kennzeichen - Algerisches Institut für Weinbau und Wein

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Kennzeichen - Algerisches Institut für Weinbau und Wein

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 134/1973

Inkrafttretensdatum

21.03.1973

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. Feber 1973 betreffend das Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau und Wein

StF: BGBl. Nr. 134/1973

Bundesrecht Kennzeichen - Algerisches Institut für Weinbau und Wein

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau und Wein, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, Anwendung findet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →