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Amtliches Gewährzeichen - Spanien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Spanien

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Kurztitel

Amtliches Gewährzeichen - Spanien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 14/1972

Inkrafttretensdatum

14.01.1972

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember 1971 betreffend ein spanisches Gewährzeichen

StF: BGBl. Nr. 14/1972

Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Spanien

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein spanisches Gewährzeichen für Exportartikel Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.

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