10002217
AT
Amtliches Gewährzeichen - Spanien
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Spanien
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Kurztitel
Amtliches Gewährzeichen - Spanien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 14/1972
Inkrafttretensdatum
14.01.1972
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember 1971 betreffend ein spanisches Gewährzeichen
StF: BGBl. Nr. 14/1972
Bundesrecht Amtliches Gewährzeichen - Spanien
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein spanisches Gewährzeichen für Exportartikel Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.