Auslieferungsvertrag
Gesetzestext (4 Artikel)
Nachdem der am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 3. September 1969
Das vorliegende Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 3 am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft, das ist am 12. August 1970.
(Anm.: Änderung des Artikel 2 des Vertrages, BGBl. Nr. 168/1970.)
(Anm.: Änderung des Artikel 19 des Vertrages, BGBl. Nr. 168/1970.)
Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es tritt am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft und hat die gleiche Geltungsdauer wie der Vertrag.
Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 15. Jänner 1969, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.