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Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern

Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern

Bundesrecht Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern

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Bundesrecht Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969, BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind

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