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10002132 AT

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

Bundesrecht Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Portugal beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 62/1969), welches seit 3. Feber 1969 für das Mutterland in Kraft steht, auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet auszudehnen.

Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Artikel 9 dritter Absatz des Übereinkommens am 3. September 1969 in Kraft getreten.

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