Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 84/1968
Inkrafttretensdatum
06.03.1968
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. Feber 1968 betreffend die Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, BGBl. Nr. 125/1962
StF: BGBl. Nr. 84/1968
Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben einvernehmlich durch Notenwechsel festgestellt, daß mit dem Inkrafttreten des österreichischen Bundesgesetzes vom 23. Juni 1967, BGBl. Nr. 267, über das Kraftfahrwesen am 1. Jänner 1968 die Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zufolge § 63 und im Umfang des vorzitierten Bundesgesetzes erfüllt sind.