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Hoheitszeichen - Israel

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Hoheitszeichen - Israel

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Kurztitel

Hoheitszeichen - Israel

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 37/1954

Inkrafttretensdatum

28.02.1954

Langtitel

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Jänner 1954, betreffend dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.

StF: BGBl. Nr. 37/1954

Bundesrecht Hoheitszeichen - Israel

Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger, Heft 3, März 1954, veröffentlicht sind und die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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