10001920
AT
Hoheitszeichen - Israel
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Hoheitszeichen - Israel
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Kurztitel
Hoheitszeichen - Israel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 37/1954
Inkrafttretensdatum
28.02.1954
Langtitel
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Jänner 1954, betreffend dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.
StF: BGBl. Nr. 37/1954
Bundesrecht Hoheitszeichen - Israel
Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger, Heft 3, März 1954, veröffentlicht sind und die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.