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Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Bundesrecht Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Gemäß Artikel 15, lit. a, des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten Österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 ist Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien am 1. Juli 1935 diesem Abkommen für Kanada beigetreten.

Dieser Beitritt tritt gemäß Artikel 15, lit. a, des Abkommens mit 1. August 1935 in Kraft.

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