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Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Bundesrecht Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Gemäß Artikel 15a des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 ist Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien vom 25. Juni 1932 diesem Abkommen für Neuseeland beigetreten.

Die Erweiterung des Geltungsbereiches tritt gemäß Artikel 15a des Abkommens mit 25. Juli 1932 in Kraft.

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