Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10001776 mißbrauchvonnotzeichen AT

Mißbrauch von Notzeichen (mißbrauchvonnotzeichen)

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Mißbrauch von Notzeichen

Mißbrauch von Notzeichen

Bundesrecht Mißbrauch von Notzeichen

§ 1. Wer vorsätzlich ein in den Verkehrsvorschriften festgesetztes Notzeichen mißbraucht oder durch eine falsche Notmeldung den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt, wird, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.

Bundesrecht Mißbrauch von Notzeichen

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →