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10001634 AT

Gerichtlicher Eid der Personen Helvetischen Bekenntnisses

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Gerichtlicher Eid der Personen Helvetischen Bekenntnisses

Gerichtlicher Eid der Personen Helvetischen Bekenntnisses

Bundesrecht Gerichtlicher Eid der Personen Helvetischen Bekenntnisses

Die Vorschrift des Hofdecretes vom 17. November 1826, Nr. 2231 der J. G. S., über die Feyerlichkeit bey Ablegung des Eides findet, in so fern sie die Aufstellung eines Crucifixes und zwey brennender Wachskerzen betrifft, auf Eide, welche von Helvetischen Confessions-Verwandten abgelegt werden, keine Anwendung.

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