Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10001566 AT

VfGH-Ausspruch, dass Punkt 33 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gesetzwidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass Punkt 33 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gesetzwidrig war

VfGH-Ausspruch, dass Punkt 33 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gesetzwidrig war

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass Punkt 33 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gesetzwidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Februar 1999, V 102/98-7, ausgesprochen, dass die Bestimmung des Punktes 33 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, kundgemacht in der Sozialen Sicherheit 1978, Amtliche Verlautbarungen Nr. 13/1978 und Nr. 14/1978, samt seinem Anhang in der Fassung der Amtlichen Verlautbarung Nr. 37/1988, Soziale Sicherheit 1988, gesetzwidrig war.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →