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10001544 AT

VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 1997, G 130/96-12, dem Bundeskanzler zugestellt am 6. Februar 1998, folgende Bestimmungen des Betriebshilfegesetzes, BGBl. Nr. 359/1982, als verfassungswidrig aufgehoben

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1998 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

(4) Der Verfassungsgerichtshof hat im selben Erkenntnis ausgesprochen, daß die Worte „Mütter“ im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes, BGBl. Nr. 359/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 22/1994 verfassungswidrig waren.

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