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10001536 AT

Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

Bundesrecht Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Juni 1998, Zl. V 228/97-6, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 13. August 1998, § 1 ZTNr. 0207 23 A 1b der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft vom 29. Oktober 1990, Zl. 39 001/06-III/B/7c/90, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 31. Oktober 1990, als gesetzwidrig aufgehoben.

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