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10001534 AT

VfGH-Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums

VfGH-Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums

Bundesrecht VfGH-Aufhebung von Wortfolgen im Beschluß des Mühlenkuratoriums

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 1998, V 27/98-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 30. Juli 1998, die Wortfolgen „ab 1. Juli 1993'' und „Ab dem 1. Juli 1993'' in Punkt 1. sowie die Wortfolge „für den Monat Juli 1993'' in Punkt 2. des Beschlusses des Mühlenkuratoriums vom 30. Juni 1993, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' am 1. Juli 1993, und die Wortfolgen „ab 1. August 1994'' und „Ab 1. August 1994'' in Punkt 2. des Beschlusses des Fachausschusses für Mühlen vom 25. August 1994, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' am 26. August 1994, als gesetzwidrig aufgehoben.

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