10001520
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Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
§ 0 Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
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Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
Bundesrecht Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
Art. 1 Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. November 1997, Zl. V 114/97-5, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 16. Jänner 1998, § 1 ZTNr. 1602 39 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft vom 20. Oktober 1993, Zl. 63.601/09-VIA3b/93, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Oktober 1993, Nr. 253, als gesetzwidrig aufgehoben.