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10001498 AT

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 19 Z 2 des BDG 1979 sowie eine Wortfolge im § 13 Abs. 9a des GehG verfassungswidrig waren

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 19 Z 2 des BDG 1979 sowie eine Wortfolge im § 13 Abs. 9a des GehG verfassungswidrig waren

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 19 Z 2 des BDG 1979 sowie eine Wortfolge im § 13 Abs. 9a des GehG verfassungswidrig waren

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 19 Z 2 des BDG 1979 sowie eine Wortfolge im § 13 Abs. 9a des GehG verfassungswidrig waren

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 1996, G 51-54/96-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Februar 1997, ausgesprochen, daß die Wortfolge „des Europäischen Parlaments oder“ im § 19 Z 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der Fassung des Art. I Z 1 des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995, sowie die Wortfolge „des Europäischen Parlaments oder“ im § 13 Abs. 9a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Art. II Z 10a des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995, verfassungswidrig waren.

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