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10001398 AT

VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren

VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1995, G 10/95-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 1995, ausgesprochen, daß der erste und der zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1987 verfassungswidrig waren.

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