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10001397 AT

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 1995, G 32/95-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 1995, ausgesprochen, daß die Wortfolge „nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Versicherte“ im § 131a Abs. 1 erster Satz des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, in der Fassung der 10. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 112/1986, bis zum Ablauf des 30. November 1991 verfassungswidrig war.

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