Seminar der ECE - Erneuerung und Modernisierung menschlicher Ansiedlungen (UNO)
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Seminar der ECE - Erneuerung und Modernisierung menschlicher Ansiedlungen (UNO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 679/1994
Inkrafttretensdatum
26.08.1994
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Regierung Österreichs und den Vereinten Nationen betreffend das von der ECE in Wien vom 13. bis 17. Juni 1994 abzuhaltende Seminar über umfassende Politik für Erneuerung und Modernisierung menschlicher Ansiedlungen
StF: BGBl. Nr. 679/1994
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Kurztitel
Seminar der ECE - Erneuerung und Modernisierung menschlicher Ansiedlungen (UNO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 679/1994
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
26.08.1994
Text
ANHANG
FÜR DIE ORGANISATION DES SEMINARS ÜBER UMFASSENDE POLITIK FÜR ERNEUERUNG UND MODERNISIERUNG VON MENSCHLICHEN ANSIEDLUNGEN BENÖTIGTES PERSONAL UND EINRICHTUNGEN
Wien, (Österreich) vom 13. bis 17. Juni 1994
I. RÄUMLICHKEITEN
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Ein Konferenzraum mit einer Sitzplatzkapazität für ungefähr 100 Teilnehmer, ausgerüstet für Simultanübersetzungen ins Englische, Französische und Russische; die Übersetzungsausrüstung soll dem Standard des Palais des Nations in Genf ähnlich sein mit einer genügenden Anzahl von Mikrophonen, um allen Teilnehmern die Teilnahme an den Diskussionen von Ihren Plätzen aus zu ermöglichen. Die Übersetzerkabinen sollen gut isoliert sein;
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ein kleineres Sitzungszimmer für 15 Personen;
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ein Büro für Berichterstatter;
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zwei Büros für das ECE-Sekretariat;
-
Büros für die lokalen Mitarbeiter mit Pulten und Ausrüstung (siehe Pkt. II und III).
II. AUSRÜSTUNG UND BÜROMATERIAL
-
Büromaterial (Papier, Korrekturflüssigkeit, Briefpapier usw.);
-
Ausrüstung zur Vorführung von Filmen, Diapositiven, Diagrammen einschließlich eines Overhead-Projektors;
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Ausrüstung (Fotokopierapparat) und Nachschub für die Reproduktion von Dokumenten im Tagungsbereich;
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Telekopiergerät zur Durchgabe von Berichtsentwürfen an das Büro der Vereinten Nationen in Genf und Rückdurchgaben nach Wien;
-
ein Personalcomputer (mit Word Perfekt 5.2) und Drucker;
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Postboxen oder eine ähnliche Einrichtung zur Verteilung von Dokumenten an Teilnehmer;
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Namenstafeln und Abteile für Länder, internationale Organisationen und Beamte, für die Tische im Konferenzsaal (wird von den Vereinten Nationen bereitgestellt);
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Flagge der Vereinten Nationen (wird von den Vereinten Nationen bereitgestellt);
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Flagge des Gastgeberlandes.
III. ÖRTLICHES PERSONAL
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Liaisonkraft verantwortlich für organisatorische Aufgaben, einschließlich der Vorbereitungsperiode;
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Personal für die Erteilung von Information und ähnlicher Dienste mit englischen, französischen und russischen Sprachkenntnissen, auch verantwortlich für die Produktion, Zusammenstellung und Verteilung von Dokumenten, die während des Seminars herausgegeben werden;
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Simultandolmetsche zwischen Englisch, Französisch und Russisch;
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Schreibpersonal für englische Sprache;
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Personal für technische Dienste;
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ein Bote im Sitzungssaal.
IV. PERSONAL DER VEREINTEN NATIONEN
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drei Mitglieder des Sekretariats der ECE
V. FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
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Flugtickets in der Economy Class für das Personal der Vereinten Nationen, Aufenthaltskosten und Flughafenkosten im Ausmaß der amtlichen Gebührenrate der Vereinten Nationen, die zur Zeit des Seminars in Kraft ist, einschließlich der technischen Besuche vom
10.
bis 12. Juni 1994;
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Luftfracht oder Übergepäckmöglichkeiten für Dokumente, Aufzeichnungen und Ausrüstung, die nach und aus Wien gebracht werden sollen;
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Faxdurchgabekosten zwischen Genf und Wien für die Übersetzung des Berichtsentwurfes.
(Übersetzung)
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich habe die Ehre, Ihnen nachfolgend den Text des Übereinkommens zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Österreichs (danach als „die Regierung“ bezeichnet) hinsichtlich des Seminars über Umfassende Politik für Erneuerung und Modernisierung Menschlicher Ansiedlungen zu übermitteln, das von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) über Einladung der Regierung vom 13. bis 17. Juni 1994 in Wien abgehalten werden soll.
Ich habe die Ehre, vorzuschlagen, daß dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort ein Übereinkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Österreichs darstellen, das am Tag ihrer Antwort in Kraft treten und für die Dauer des Seminars und für die zusätzliche Periode, die für seine Vorbereitung und Liquidation erforderlich sind, in Kraft bleiben soll.
Nehmen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner Hochachtung entgegen,
(Übersetzung)
DER BOTSCHAFTER
STÄNDIGER DELEGIERTER ÖSTERREICHS
Genf, 9. Juni 1994
Sehr geehrter Herr Generaldirektor!
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 25. Mai 1994 zu bestätigen, der wie folgt lautet
„... ES FOLGT DER TEXT DER ERÖFFNUNGSNOTE ...“
Ich habe die Ehre, zu bestätigen, daß Ihr Brief und meine Antwort ein Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen darstellen, das mit dem Datum dieser Antwort in Kraft tritt und für die Dauer des Seminars sowie für die Zeit danach, die zur vollständigen Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens erforderlich ist, in Kraft bleiben soll.
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, die Versicherung meiner Hochachtung
Herrn V. PETROVSKY
Generaldirektor
Büro der Vereinten Nationen in Genf
Genf