10001312
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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war
§ 0 VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war
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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war
Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war
Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war
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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 1994, G 33/93-9 und G 34/93-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 28. Juli 1994, ausgesprochen, daß die Wortfolge „nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Versicherte“ in § 131 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, in der Fassung der 15. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 750/1988, verfassungswidrig war.