Vertragliche Beziehungen zw. Österreich u. d. Russischen Föderation
Gesetzestext (2 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des Staatsvertrages: Notenwechsel über die vertraglichen Beziehungen zwischen Österreich und der Russischen Föderation wird genehmigt.
Der Bundesminister
für
auswärtige Angelegenheiten
Wien, am 15. Juni 1993
Exzellenz,
Bei den österreichisch-russischen Expertengesprächen über die vertraglichen Beziehungen zwischen Österreich und der Russischen Föderation, die am 18. Mai 1992 in Wien und am 9./10. Dezember 1992 in Moskau stattgefunden haben, wurden die zwischen Österreich und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge im Hinblick auf ihre Weiteranwendung zwischen Österreich und der Russischen Föderation erörtert und dabei in folgende Gruppen eingeteilt
Gruppe I
Verträge, die weiter angewendet werden sollen
„(1) Im Sinne des genannten Abkommens sind unter zuständigen
Behörden zu verstehen
Von österreichischer Seite: das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
Von russischer Seite: „Das Ministerium für Verkehr der Russischen Föderation”;
Gruppe II
weiter angewendet werden sollen
Gruppe III
angewendet werden sollen
Gruppe IV
In den in den Gruppen I, II und III angeführten Verträgen sind die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken” oder „UdSSR” bzw. „sowjetisch” als „Russische Föderation” bzw. „russisch” zu lesen.
Die in diesem Notenwechsel vorgenommene Einteilung der Verträge in Gruppen läßt die innerstaatlichen Zuständigkeiten der beiden Seiten zur Änderung und zur Beendigung der Geltung der völkerrechtlichen Verträge unberührt.
Falls die Russische Föderation mit dieser Vorgangsweise einverstanden ist, ersuche ich dies in Form einer Note zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung
Alois Mock
S. E. Herrn Andrej W. Kosyrew
Minister für
auswärtige Angelegenheiten
der Russischen Föderation
(Übersetzung)
Russischen Föderation
Der Außenminister
Wien, am 15. Juni 1993
Exzellenz,
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 15. Juni 1993 zu
bestätigen, welche folgendermaßen lautet
(Anm.: Es folgt der Text der Note)
Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Russische Föderation dem Inhalt Ihrer Note zustimmt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung
A. W. Kosyrew
S. E. Herrn Dr. Alois MOCK
Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 112/1972
*2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 453/1973
*3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 119/1979
*4) Kundgemacht in BGBl. Nr. 178/1976
*5) Kundgemacht in BGBl. Nr. 227/1978
*6) Kundgemacht in BGBl. Nr. 334/1982
*7) Kundgemacht in BGBl. Nr. 424/1983
*8) Kundgemacht in BGBl. Nr. 387/1991
*9) Kundgemacht in BGBl. Nr. 307/1990
*10) Kundgemacht in BGBl. Nr. 193/1956
*11) Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1960
*12) Kundgemacht in BGBl. Nr. 459/1975
*13) Kundgemacht in BGBl. Nr. 295/1968
*14) Kundgemacht in BGBl. Nr. 499/1975
*15) Kundgemacht in BGBl. Nr. 194/1982
*16) Kundgemacht in BGBl. Nr. 411/1982
*17) Kundgemacht in BGBl. Nr. 203/1989
*18) Kundgemacht in BGBl. Nr. 468/1987
*19) Kundgemacht in BGBl. Nr. 130/1990
*20) Kundgemacht in BGBl. Nr. 4/1958
*21) Kundgemacht in BGBl. Nr. 319/1969
*22) Kundgemacht in BGBl. Nr. 544/1990
*23) Kundgemacht in BGBl. Nr. 469/1987