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Vertragliche Beziehungen zw. Österreich u. d. Russischen Föderation

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Vertragliche Beziehungen zw. Österreich u. d. Russischen Föderation

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des Staatsvertrages: Notenwechsel über die vertraglichen Beziehungen zwischen Österreich und der Russischen Föderation wird genehmigt.

Bundesrecht Vertragliche Beziehungen zw. Österreich u. d. Russischen Föderation

Der Bundesminister

für

auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 15. Juni 1993

Exzellenz,

Bei den österreichisch-russischen Expertengesprächen über die vertraglichen Beziehungen zwischen Österreich und der Russischen Föderation, die am 18. Mai 1992 in Wien und am 9./10. Dezember 1992 in Moskau stattgefunden haben, wurden die zwischen Österreich und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge im Hinblick auf ihre Weiteranwendung zwischen Österreich und der Russischen Föderation erörtert und dabei in folgende Gruppen eingeteilt

Gruppe I

Verträge, die weiter angewendet werden sollen

„(1) Im Sinne des genannten Abkommens sind unter zuständigen

Behörden zu verstehen

Von österreichischer Seite: das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,

Von russischer Seite: „Das Ministerium für Verkehr der Russischen Föderation”;

Gruppe II

weiter angewendet werden sollen

Gruppe III

angewendet werden sollen

Gruppe IV

In den in den Gruppen I, II und III angeführten Verträgen sind die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken” oder „UdSSR” bzw. „sowjetisch” als „Russische Föderation” bzw. „russisch” zu lesen.

Die in diesem Notenwechsel vorgenommene Einteilung der Verträge in Gruppen läßt die innerstaatlichen Zuständigkeiten der beiden Seiten zur Änderung und zur Beendigung der Geltung der völkerrechtlichen Verträge unberührt.

Falls die Russische Föderation mit dieser Vorgangsweise einverstanden ist, ersuche ich dies in Form einer Note zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung

Alois Mock

S. E. Herrn Andrej W. Kosyrew

Minister für

auswärtige Angelegenheiten

der Russischen Föderation

(Übersetzung)

Russischen Föderation

Der Außenminister

Wien, am 15. Juni 1993

Exzellenz,

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 15. Juni 1993 zu

bestätigen, welche folgendermaßen lautet

(Anm.: Es folgt der Text der Note)

Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Russische Föderation dem Inhalt Ihrer Note zustimmt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung

A. W. Kosyrew

S. E. Herrn Dr. Alois MOCK

Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 112/1972

*2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 453/1973

*3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 119/1979

*4) Kundgemacht in BGBl. Nr. 178/1976

*5) Kundgemacht in BGBl. Nr. 227/1978

*6) Kundgemacht in BGBl. Nr. 334/1982

*7) Kundgemacht in BGBl. Nr. 424/1983

*8) Kundgemacht in BGBl. Nr. 387/1991

*9) Kundgemacht in BGBl. Nr. 307/1990

*10) Kundgemacht in BGBl. Nr. 193/1956

*11) Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1960

*12) Kundgemacht in BGBl. Nr. 459/1975

*13) Kundgemacht in BGBl. Nr. 295/1968

*14) Kundgemacht in BGBl. Nr. 499/1975

*15) Kundgemacht in BGBl. Nr. 194/1982

*16) Kundgemacht in BGBl. Nr. 411/1982

*17) Kundgemacht in BGBl. Nr. 203/1989

*18) Kundgemacht in BGBl. Nr. 468/1987

*19) Kundgemacht in BGBl. Nr. 130/1990

*20) Kundgemacht in BGBl. Nr. 4/1958

*21) Kundgemacht in BGBl. Nr. 319/1969

*22) Kundgemacht in BGBl. Nr. 544/1990

*23) Kundgemacht in BGBl. Nr. 469/1987

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