10001287
AT
VfGH-Ausspruch, dass § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 aufgehoben wird
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 aufgehoben wird
§ 0 VfGH-Ausspruch, dass § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 aufgehoben wird
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VfGH-Ausspruch, dass § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 aufgehoben wird
Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 aufgehoben wird
Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1972 verfassungswidrig war und § 3 Abs. 2 erster Satz des Meldegesetzes 1991 aufgehoben wird
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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 1994, G 236, 237/93-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Juni 1994,
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1995 in Kraft.
(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.