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Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Bundesrecht Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

Der Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 16. Oktober 1992

Exzellenz,

In Anbetracht dessen, daß die Republik Slowenien nunmehr ein unabhängiger und souveräner Staat ist, beehre ich mich vorzuschlagen, die nachstehend angeführten völkerrechtlichen Verträge im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien In Kraft zu setzen, wobei die Bezeichnungen „Republik Slowenien'' bzw. „slowenisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien, „FVRJ'', „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien'' oder „SFRJ'' bzw. „jugoslawisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden

7. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen

Föderativen Republik Jugoslawien über die wechselseitige Vollziehung

gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen vom 1. Februar 1982 *7),

mit der Maßgabe, daß ... (Anm.: es folgen die weiteren Anpassungen)

8. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen

Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen

vom 1. Februar 1982 *8), mit der Maßgabe, daß ... (Anm.: es folgen

die weiteren Anpassungen)

9. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen

Föderativen Republik Jugoslawien über die Auslieferung vom 1. Februar

1982 *9), mit der Maßgabe, daß ... (Anm.: es folgen die weiteren

Anpassungen)

Ich beehre mich ferner festzustellen, daß die nachstehend angeführten radizierten völkerrechtlichen Verträge nunmehr im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien in Kraft stehen, wobei die Bezeichnungen ''Republik Slowenien'' bzw. „slowenisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien'', „FVRJ'', „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien'' oder „SFRJ'' bzw. „jugoslawisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden

Mock m. p.

(Übersetzung)

Wien, am 16. Oktober 1992

Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Republik Slowenien dem Inhalt Ihrer Note zustimmt und daß Ihre Note und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Republik Slowenien und der Republik Österreich bilden, das am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsstaaten einander mitteilen, daß die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung.

Katja Boh m. p.

S.E. Dr. Alois Mock

Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 224/1955.

*2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 115/1961.

*3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 310/1962.

*4) Kundgemacht in BGBl. Nr. 479/1976.

*5) Kundgemacht in BGBl. Nr. 289/1979.

*6) Kundgemacht in BGBl. Nr. 428/1980.

*7) Kundgemacht in BGBl. Nr. 547/1983.

*8) Kundgemacht in BGBl. Nr. 542/1983.

*9) Kundgemacht in BGBl. Nr. 546/1983.

*10) Kundgemacht in BGBl. Nr. 152/1991.

*11) Kundgemacht in BGBl. Nr. 119/1956.

*12) Kundgemacht in BGBl. Nr. 100/1965 idF BGBl. Nr. 173/1968 und

272/1973.

*13) Kundgemacht in BGBl. Nr. 229/1966 idF BGBl. Nr. 585/1976 und 288/1981.

*14) Kundgemacht in BGBl. Nr. 169/1968 idF BGBl. Nr. 82/1970 und 462/1975.

*15) Kundgemacht in BGBl. Nr. 379/1968 idF BGBl. Nr. 556/1975, 422/1985 und 483/1989.

*16) Kundgemacht in BGBl. Nr. 441/1978 idF BGBl. Nr. 256/1983.

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