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10001236 AT

VfGH-Aufhebung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung

VfGH-Aufhebung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung

Bundesrecht VfGH-Aufhebung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. März 1993, V 98-103/92-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 4. Mai 1993, den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. September 1989, GZ 04 3202/2-IV/4/89, AÖFV Nr. 281, zur Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung bei Bezügen aus öffentlichen Kassen nach Art. 19 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Der Erlaß ist nicht mehr anzuwenden.

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