10001234
AT
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesrecht Kompetenzfeststellung durch den VfGH
„Die gesetzliche Einräumung von Vorkaufs- und Vorbestandsrechten und ähnlichen Rechten zu bestimmten Verwaltungszwecken fällt gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG (Zivilrechtswesen) in die Zuständigkeit des Bundes, sofern darin nicht die Regelung einer Verwaltungsmaterie liegt, für welche die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zukommt.“