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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 1992, G 169/92-7, G 196/92-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Dezember 1992, ausgesprochen, daß die Wortfolge „nach Vollendung des 65. Lebensjahres, die Versicherte“ in § 253 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Art. I Z 6 lit. a des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1991, BGBl. Nr. 157, bis zum Ablauf des 30. November 1991 verfassungswidrig war.

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