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10001172 AT

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 743 (1992)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 743 (1992)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet

Bundesrecht Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Resolution 743 (1992)

(Übersetzung)

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf seine Resolutionen 713 (1991) vom 25. September 1991, 721 (1991) vom 27. November 1991, 724 (1991) vom 15. Dezember 1991, 727 (1992) vom 8. Januar 1992 und 740(1992) vom 7. Februar 1992,

Kenntnis nehmend von dem gemäß Resolution 721 (1991) vorgelegten Bericht des Generalsekretärs vom 15. Februar 1992 (S/23592) und dem vom 26. November 1991 datierten Ersuchen der Regierung Jugoslawiens (S/23240) um die Schaffung einer Friedensoperation, auf das in dieser Resolution Bezug genommen wird,

insbesondere zur Kenntnis nehmend, daß der Generalsekretär der Auffassung ist, die Voraussetzungen für die baldige Dislozierung einer Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) seien gegeben, und seine Empfehlung begrüßend, diese Truppe mit sofortiger Wirkung aufzustellen,

mit dem Ausdruck seines Dankes an den Generalsekretär und seinen Persönlichen Abgesandten für ihren Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen, die die Dislozierung einer Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) erleichtern, sowie für ihr weiteres Eintreten für dieses Vorhaben,

besorgt darüber, daß die Situation in Jugoslawien nach wie vor eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt, wie in Resolution 713 (1991) festgestellt,

unter Hinweis darauf, daß ihm nach der Satzung der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit obliegt,

sowie unter Hinweis auf Artikel 25 und Kapitel VIII der Satzung der Vereinten Nationen,

erneut die mit Unterstützung der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unternommenen Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten würdigend, durch die Einberufung einer Konferenz über Jugoslawien, einschließlich der durch sie geschaffenen Mechanismen, für eine friedliche politische Regelung Sorge zu tragen,

davon überzeugt, daß die Durchführung des Friedenssicherungsplans der Vereinten Nationen (S/23280, Anhang III) die Konferenz über Jugoslawien dabei unterstützen wird, eine friedliche politische Regelung zu erzielen,

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