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10001155 AT

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 1992, G 172/92-6, G 194/92-6, G 202/92-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 11. Dezember 1992, ausgesprochen, daß die Wortfolge „nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Versicherte“ im § 131 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978, in der Fassung des Art. II Z 7 des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1991, BGBl. Nr. 157, bis zum Ablauf des 30. November 1991 verfassungswidrig war.

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