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VfGH-Ausspruch, dass einige Worte in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig waren

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass einige Worte in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig waren

VfGH-Ausspruch, dass einige Worte in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig waren

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass einige Worte in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig waren

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 1991, G 18/90-16, dem Bundeskanzler zugestellt am 8. November 1991, ausgesprochen, daß die Worte „und der (die) Versicherte am Stichtag (§ 223 Abs. 2) weder in der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz noch nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz noch nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert“ in § 253 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 111/1986 verfassungswidrig waren.

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