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10001121 AT

Landes-Euro-Begleitgesetz

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Landes-Euro-Begleitgesetz

Salzburg

N1199913681U

Landesrecht Landes-Euro-Begleitgesetz

Ersetzen von Referenzzinssätzen

§ 1

In Landesgesetzen enthaltene Verweisungen auf den Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank gelten ab dem Wegfall des Diskontsatzes als Verweisungen auf jenen Wert, den der Diskontsatz am 31. Dezember 1998 gehabt hat. Dies gilt auch für landesrechtliche Regelungen, in denen zur Bezeichnung des Diskontsatzes der Oesterreichischen Nationalbank ein anderer Ausdruck, etwa Bankrate oder Zinssatz für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank, enthalten ist.

Landesrecht Landes-Euro-Begleitgesetz

Inkrafttreten

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

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