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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Bundesrecht

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Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 271/1991

Inkrafttretensdatum

08.06.1991

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)

StF: BGBl. Nr. 271/1991

Bundesrecht Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (BGBl. Nr. 176/1989) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Deutschland 26. Mai 1989

Italien 7. Februar 1991

Jugoslawien 11. September 1989

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt

Italien

Zu Art. 9 Abs. 2

Italien wird die in Artikel 9 Absatz 2 vorgesehene Steuerfreiheit auf seine Staatsangehörigen und auf in seinem Hoheitsgebiet einen ständigen Wohnsitz innehabende Personen nicht anwenden.

Jugoslawien

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