Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht
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Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 271/1991
Inkrafttretensdatum
08.06.1991
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
StF: BGBl. Nr. 271/1991
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (BGBl. Nr. 176/1989) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Deutschland 26. Mai 1989
Italien 7. Februar 1991
Jugoslawien 11. September 1989
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt
Italien
Zu Art. 9 Abs. 2
Italien wird die in Artikel 9 Absatz 2 vorgesehene Steuerfreiheit auf seine Staatsangehörigen und auf in seinem Hoheitsgebiet einen ständigen Wohnsitz innehabende Personen nicht anwenden.
Jugoslawien