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10001089 AT

Übertragung von Aufgaben nach dem Pflanzgutgesetz 1997

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Übertragung von Aufgaben nach dem Pflanzgutgesetz 1997

Salzburg

N1199813000U

Landesrecht Übertragung von Aufgaben nach dem Pflanzgutgesetz 1997

§ 1

Der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg wird die Vollziehung der Aufgaben, die dem Landeshauptmann von Salzburg nach dem Pflanzgutgesetz 1997 obliegen, übertragen.

Landesrecht Übertragung von Aufgaben nach dem Pflanzgutgesetz 1997

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1998 in Kraft.

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