Heilpeloid St Georgen bei Salzburg
Gesetzestext (4 Artikel)
Salzburg
N1199812726U
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet
(Übersetzung)
DER SICHERHEITSRAT,
IN BEKRÄFTIGUNG seiner Resolutionen 660 (1990), 661 (1990), 662 (1990), 664 (1990), 665 (1990), 666 (1990) und 667 (1990),
VERURTEILEND, daß Irak in flagranter Verletzung der Resolutionen 660 (1990), 662 (1990), 664 (1990) und 667 (1990) sowie des humanitären Völkerrechts Kuwait weiterhin besetzt hält, seine Aktionen nicht rückgängig gemacht hat sowie seine geltend gemachte Annexion und die gegen deren Willen erfolgende Festhaltung von Staatsangehörigen dritter Staaten nicht beendet hat,
FERNER die Behandlung VERURTEILEND, welche die kuwaitischen Staatsangehörigen seitens irakischer Kräfte erfahren, einschließlich der Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, jene zum Verlassen ihres Landes zu zwingen, sowie der völkerrechtswidrigen Mißhandlung von Personen und Beschädigung von Sachwerten in Kuwait,
MIT GROSSER SORGE KENNTNIS NEHMEND von den hartnäckigen Versuchen, die in der Resolution 661 (1990) festgelegten Maßnahmen zu umgehen,
FESTSTELLEND, daß einige Staaten die Zahl der irakischen diplomatischen und konsularischen Beamten in ihren Ländern begrenzt haben und daß andere beabsichtigen, ein gleiches zu tun,
ENTSCHLOSSEN, mit allen erforderlichen Mitteln die strikte und vollständige Anwendung der in der Resolution 661 (1990) festgelegten Maßnahmen sicherzustellen,
ENTSCHLOSSEN, die Achtung seiner Beschlüsse und der Artikel 25 und 48 der Charta der Vereinten Nationen sicherzustellen,
ERKLÄREND, daß alle Handlungen der Regierung Iraks, die gegen die obigen Resolutionen oder die Artikel 25 oder 48 der Charta der Vereinten Nationen verstoßen, wie das Dekret Nr. 377 des Revolutions-Kommandorats Iraks vom 16. September 1990, null und nichtig sind,
IN BEKRÄFTIGUNG seiner Entschlossenheit, die Einhaltung der Resolutionen des Sicherheitsrates unter größtmöglicher Zuhilfenahme politischer und diplomatischer Mittel sicherzustellen,
BEGRÜSSEND, daß der Generalsekretär seine guten Dienste eingesetzt hat, um eine auf den einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen beruhende friedliche Lösung zu fördern, und mit Genugtuung über seine anhaltenden diesbezüglichen Bemühungen,
der Regierung Iraks gegenüber UNTERSTREICHEND, daß ihre fortgesetzte Nichteinhaltung der Resolutionen 660 (1990), 661 (1990), 662 (1990), 664 (1990), 666 (1990) und 667 (1990) zu weiteren ernsten Maßnahmen des Rates nach der Charta der Vereinten Nationen, so auch nach Kapitel VII, führen könnte,
UNTER HINWEIS AUF Artikel 103 der Charta der Vereinten Nationen, TÄTIG WERDEND nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
Die Salzburger Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. März 1998, Zl 9/01-42.507/13-1998, das auf der Grundparzelle 62/3 KG Holzhausen (Moorbad St Felix) in St Georgen bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, gelegene Moorvorkommen als Heilvorkommen (Heilpeloid) anerkannt.