10001045
AT
Bezügereform-Begleitgesetz
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Landesrecht Bezügereform-Begleitgesetz
Salzburg
N1199812072U
Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass der zweite Halbsatz des § 45 der RL-BA 1977 gesetzwidrig war
§ 0 VfGH-Ausspruch, dass der zweite Halbsatz des § 45 der RL-BA 1977 gesetzwidrig war
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VfGH-Ausspruch, dass der zweite Halbsatz des § 45 der RL-BA 1977 gesetzwidrig war
Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass der zweite Halbsatz des § 45 der RL-BA 1977 gesetzwidrig war
Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass der zweite Halbsatz des § 45 der RL-BA 1977 gesetzwidrig war
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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. September 1990, V 95, 96/90-9, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 16. November 1990, zu Recht erkannt, daß der zweite Halbsatz des § 45 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), beschlossen vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (Vertreterversammlung) am 8. Oktober 1977, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Dezember 1977 und im Anwaltsblatt 1977, S 476, gesetzwidrig war und die Bestimmung nicht mehr anzuwenden ist.