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10000993 AT

Nationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Außenzone

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Landesrecht Nationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Außenzone

Salzburg

N1199711161U

Landesrecht Nationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Außenzone

§ 1

(1) Von den Lageplänen gemäß § 3 erster Satz der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Dezember 1983, LGBl Nr 107, mit der die Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparks Hohe Tauern im Land Salzburg festgelegt werden, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 81 und 102/1990 und Nr 126/1995 wird das Blatt 134 durch ein einen Bestandteil dieser Verordnung bildendes neues Blatt 134 ersetzt. Darin sind die Außenzonengrenzen des Nationalparks Hohe Tauern in der Gemeinde Uttendorf im Bereich des Schwarzenkahrlbaches im Stubachtal geändert.

(2) Das neue Planblatt 134 ist in die Lagepläne einzufügen, die bei den im § 3 zweiter Satz der Verordnung LGBl Nr 107/1983 genannten Stellen aufliegen.

Landesrecht Nationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Außenzone

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

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