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VfGH-Aufhebung Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien

VfGH-Aufhebung Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien

Bundesrecht VfGH-Aufhebung Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1988, V 30, 31/88-8, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 1. Dezember 1988, die Wendung „und d'' im § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien und deren Ausschuß (kundgemacht als „Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland und deren Ausschuß'' im österreichischen Anwaltsblatt Jg. 1974, Heft 7) als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1989 in Kraft.

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