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10000934 AT

Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 206, L 269)

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Landesrecht Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 206, L 269)

Salzburg

N1199610354U

Bundesrecht VfGH-Aufhebung, Beschluß der Ingenieurkammer für Wien, NÖ und Bgld.

VfGH-Aufhebung, Beschluß der Ingenieurkammer für Wien, NÖ und Bgld.

Bundesrecht VfGH-Aufhebung, Beschluß der Ingenieurkammer für Wien, NÖ und Bgld.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 1987, V 93-133/87-6, Z 2 und 3 des Abschnittes VI des Beschlusses der Kammervollversammlung der Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. November 1986 über die Kammerumlage 1987 als gesetzwidrig aufgehoben.

Landesrecht Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 206, L 269)

§ 1

Als Landesstraße II. Ordnung werden übernommen

Landesrecht Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 206, L 269)

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

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